Häufig gestellte Mieter-Fragen

Rund ums Wohnen bei der WGL

Sie haben einen Mietvertrag bei der WGL? Hier beantworten wir die häufig gestellten Mieter-Fragen rund um den Service, den Mietvertrag und Ihr Zuhause – schnell, verständlich und direkt auf den Punkt.

Rund ums Wohnen

Wir vermieten auch (Tief-)Garagen sowie Stellplätze. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeitung Wohnungsverwaltung.

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete, der Menschen mit geringem Einkommen dabei hilft, ihre Wohnkosten zu tragen. Ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben und in welcher Höhe, hängt von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, Ihrem Gesamteinkommen sowie der Miethöhe ab.

Es gibt zwei Möglichkeiten, Wohngeld zu beantragen: zum einen über das Kommunalportal NRW online oder persönlich bzw. schriftlich beim Amt für Soziales der Stadt Leverkusen.

Bei Beschwerden können Sie sich entweder direkt an Ihre Sachbearbeitung Wohnungsverwaltung wenden oder unser Service Center per E-Mail an servicecenter@wgl-lev.de oder telefonisch unter 0214 384 43 kontaktieren.

Schäden können schnell und unkompliziert samt Bildern bequem von zu Hause über unsere Meine WGL-App oder online über unser Reparatur-Formular gemeldet werden.
Alternativ kontaktieren Sie direkt Ihre zuständige Objektbetreuung oder melden den Mangel in unserem Service Center per E-Mail an servicecenter@wgl-lev.de oder telefonisch unter 0214 384 43.

Handelt es sich um Schäden an Rauchwarnmeldern oder Verbrauchsmessgeräten, melden Sie sich bitte bei der WGL Service GmbH unter wglservice@wgl-lev.de.

Schäden können schnell und unkompliziert samt Bildern bequem von zu Hause über unsere Meine WGL-App oder online über unser Reparatur-Formular gemeldet werden.

Alternativ kontaktieren Sie direkt Ihre zuständige Objektbetreuung oder melden den Mangel in unserem Service Center per E-Mail an servicecenter@wgl-lev.de oder telefonisch unter 0214 384 43.

Falls Sie an einem barrierefreien Umbau interessiert sind, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Objektbetreuung. Diese prüft, ob die erforderlichen technischen Maßnahmen in Ihrer Wohnung durchgeführt werden können und ob die Voraussetzungen gegeben sind.

Bei Schlüsselverlust melden Sie sich bitte umgehend bei Ihrer Objektbetreuung oder in unserem Service Center per E-Mail an servicecenter@wgl-lev.de oder telefonisch unter 0214 384 43. Außerhalb unserer Öffnungszeiten werden Notfälle an unseren Notdienst weitergeleitet.

Rund um den Mietvertrag und die Hausordnung

Beim Mietvertragsabschluss wird auch ein Kabelnutzungsvertrag abgeschlossen. Nach Vertragsabschluss kann der Kabelvertrag unter Berücksichtigung der AGB gekündigt werden.

Die monatliche Gesamtmiete ist im Voraus, spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats, zu zahlen. Ihnen stehen dafür verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:

SEPA-Lastschriftmandat:
Dies ist die bequemste Variante. Die Miete wird zu Beginn jedes Monats automatisch von Ihrem Girokonto eingezogen. Änderungen der Miethöhe oder die Verrechnung des Betriebskostenergebnisses werden hierbei automatisch berücksichtigt.

Dauerauftrag:
Alternativ können Sie bei Ihrer Hausbank einen Dauerauftrag einrichten und die Miete selbstständig überweisen.

Zahlung durch staatliche Einrichtungen:
In Ausnahmefällen kann die Miete direkt von dem zuständigen Amt an uns überwiesen werden. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihre zuständige Sachbearbeitung.

Ein digitaler Mietvertragsabschluss ist derzeit nicht möglich.

Für die Schnee- und Eisbeseitigung sind – wie im Mietvertrag bzw. in der Hausordnung festgelegt – alle Mieterinnen und Mieter eines Hauses verantwortlich.

In einigen Objekten haben sich die Mieterinnen und Mieter untereinander (z. B. in einer Reihenfolge analog zum Kellerreinigungsplan bzw. zur Mülltonnenbereitstellung) geeinigt, da alle Hausbewohnenden gleichermaßen verpflichtet sind.

Fehlen Streugut oder Schneeschieber, können diese von den Mietenden beschafft werden. Der Kaufbetrag wird nach Vorlage des Kassenbons von der WGL erstattet.

Die gesetzliche Nachtruhe in NRW gilt von 22:00 – 6:00 Uhr. Zusätzlich bitten wir Sie, an Sonn- und Feiertagen auch tagsüber Rücksicht auf das Ruhebedürfnis der anderen Hausbewohnenden zu nehmen.

Bitte vermeiden Sie ruhestörenden Lärm und achten Sie auf Zimmerlautstärke. Musik, Fernsehen und Gespräche sollten so leise sein, dass Nachbarn nicht gestört werden.

Die Einhaltung der Ruhezeiten ist Teil der Hausordnung und trägt zu einem respektvollen Zusammenleben bei.

Die Treppenhausreinigung übernehmen die Mieterinnen und Mieter wöchentlich. Die Erdgeschossmieter reinigen den Hauseingang, die Haustreppe und den Flur ihres Geschosses. Mieterinnen und Mieter der oberen Etagen reinigen die Treppe zu ihrem Stockwerk sowie den jeweiligen Flur – bei mehreren Parteien im Geschoss im Wechsel. Dies gilt auch für Laubenganghäuser.

Keller- und Speichertreppen sowie die zugehörigen Gänge werden nach gemeinsamer Absprache der Mieterinnen und Mieter abwechselnd gereinigt. Auch gemeinschaftlich genutzte Räume werden im regelmäßigen Wechsel gepflegt.

Wird die Reinigung nicht oder nicht vollständig durchgeführt, kann die WGL eine Reinigungsfirma beauftragen. Die entstehenden Kosten werden dann über die Betriebskostenabrechnung anteilig auf alle Mietenden verteilt.

Ja, es ist möglich, eine Reinigungsfirma mit der Treppenhausreinigung zu beauftragen. Hierzu muss uns eine schriftliche Zustimmung der Mietparteien vorliegen. Die dabei entstehenden Kosten werden anschließend in der Betriebskostenabrechnung anteilig auf alle Mieterinnen und Mieter des Hauses verteilt.

Bei größeren Anlagen wird die Pflege von unserem Regiebetrieb übernommen. Bei kleineren Objekten muss sie von allen Mietparteien durchgeführt werden. Sofern Mietende eine Wohnung mit Gartenanteil gemietet haben, erfolgt die Pflege der allgemeinen Flächen im Wechsel und auf eigene Kosten.

Sollte kein eigen genutzter Garten vermietet sein, wird die Pflege von der WGL Service GmbH übernommen und bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung verrechnet.

Offenes Feuer und Holzkohlegrills sind aus Sicherheits- und Brandschutzgründen nicht gestattet. Das Grillen auf dem Balkon, im Garten oder in den Außenanlagen ist daher nur mit einem Elektrogrill erlaubt. Bitte achten Sie darauf, Rauch- und Geruchsbelästigungen für Ihre Nachbarn zu vermeiden.

Ein Pool darf nur auf privaten und geschlossenen Grün- oder Gartenflächen aufgestellt werden und benötigt eine vorherige Zustimmung der WGL. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihre zuständige Sachbearbeitung Wohnungsverwaltung.

Das Treppenhaus ist ein Flucht- und Rettungsweg. Abgestellte Gegenstände wie Schuhe, Möbel, Müllsäcke, Pflanzen oder Spielzeug können im Notfall den Weg versperren und stellen eine Brand- und Unfallgefahr dar.

Aus Sicherheits- und Brandschutzgründen ist das Abstellen von Gegenständen daher nicht erlaubt. Für Kinderwagen oder Rollatoren gibt es in vielen Häusern vorgesehene Abstellflächen. Sollten diese fehlen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Sachbearbeitung Wohnungsverwaltung, damit wir gemeinsam eine Lösung finden.

Das Abstellen von Kinderwagen oder Rollatoren ist nur in den dafür vorgesehenen Räumen, wie dem Fahrradkeller, erlaubt, um Fluchtwege freizuhalten und Unfälle zu vermeiden.

Sollten Sie keinen sicheren Abstellplatz finden, haben Sie die Möglichkeit, eine Rollator- oder Kinderwagenbox anzumieten, die vor dem Gebäude platziert wird. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihre Sachbearbeitung Wohnungsverwaltung.

Nein, es gibt bei uns keine Mindestmietdauer. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von Mietenden jederzeit fristgerecht und schriftlich gemäß den vertraglichen Bestimmungen gekündigt werden.

Die Kaution beträgt drei Kalt- bzw. Grundmieten. Mindestens ein Drittel muss zu Beginn des Mietverhältnisses auf das im Mietvertrag genannte Konto überwiesen werden.

Die Kaution kann in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen bezahlt werden, wobei die erste Teilzahlung zu Beginn des Mietverhältnisses fällig ist.

Nein, wir verlangen keine Provision beim Vertragsabschluss.

Ja, es ist möglich, einen Vertragspartner aus dem Mietvertrag zu entlassen, wenn dieser aus der gemeinsamen Wohnung auszieht. Bitte informieren Sie uns darüber rechtzeitig.

Im ersten Schritt werden in einem sogenannten Entlassungsformular alle relevanten Daten festgehalten und von beiden Mietparteien unterschrieben. Anschließend dokumentiert die zuständige Objektbetreuung im Rahmen einer technischen Zwischenabnahme den Zustand der Wohnung.

Wenn alle relevanten Punkte geklärt sind, kann die WGL die Entlassung durchführen.

Ja. Mieterinnen und Mieter sind verpflichtet, die Wohnung pfleglich und schonend zu behandeln. Dazu gehört auch, notwendige Schönheitsreparaturen, die durch die übliche Abnutzung entstehen, regelmäßig auf eigene Kosten durchzuführen oder durchführen zu lassen.

Die Funktionsweise der ferninspizierbaren Rauchwarnmelder finden Sie in der Bedienungsanleitung.

Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf rund um die bei Ihnen installierten Funk-Rauchwarnmelder wenden Sie sich bitte an unser Service Center unter 0214 384 43 oder per E-Mail an wglservice@wgl-lev.de.

Die Rauchwarnmelder sind mit einer Batterie ausgestattet, die eine Lebensdauer von mindestens 10 Jahren hat und nicht gewechselt werden muss.

Bitte achten Sie auf eine korrekte Mülltrennung und halten Sie den Müllplatz sauber.

Die grauen Tonnen sind für Restmüll, die blauen für Altpapier vorgesehen. Ein Informationsblatt zur richtigen Abfallentsorgung finden Sie außerdem in Ihrem Mietvertragsordner und in unserem Downloadbereich.

Bitte stellen Sie die gut verschlossenen gelben Säcke erst am Abfuhrtag an die Straße. Nur so können wir gemeinsam ein sauberes und angenehmes Wohnumfeld erhalten.

Die aktuellen Abfuhrtermine entnehmen Sie bitte dem Müllkalender auf der Homepage der AVEA GmbH.

Rund um die Nebenkosten

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Betriebskosten zu senken. Ein wichtiger Ansatz ist, den Heizungs- und Warmwasserverbrauch zu reduzieren. Durch richtiges Lüften (Stichwort Stoßlüften) und freigehaltene Heizkörper können Sie den Energieverbrauch deutlich verringern. Auch beim Wasserverbrauch können Sie sparen, zum Beispiel durch kürzeres Duschen oder den Einsatz von Sparduschköpfen. Außerdem sollten tropfende Wasserhähne und defekte Toilettenspülungen repariert werden. Spül- und Waschmaschinen sollten Sie möglichst nur vollständig beladen und im Eco-Modus nutzen.

Die Betriebs- und Heizkosten werden einmal im Jahr abgerechnet. Die Abrechnung wird im darauffolgenden Jahr verschickt. Der Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr (01. Januar bis 31. Dezember), bei Ein- oder Auszug anteilig.

Der Versand erfolgt frühestens Mitte des Folgejahres, da zunächst die Abrechnungsdaten externer Dienstleister vorliegen müssen und wir eine große Anzahl an Wohnungen verwalten.

Die Betriebskosten werden nach den gesetzlichen Vorgaben und der Hausordnung verteilt. In der Regel erfolgt die Abrechnung nach Wohnfläche (Quadratmeter).

Sind in der Wohnung Verbrauchszähler vorhanden (z. B. für Wasser), werden diese Kosten nach dem tatsächlichen Verbrauch berechnet.

Die Verteilung nach Wohnfläche hat sich als praktikables, faires und für alle Mietenden gut nachvollziehbares Verfahren bewährt.

Ja, das ist möglich. Sollten Sie an einer Ratenzahlung interessiert sein, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Sachbearbeitung.

Es ist möglich, die monatliche Vorauszahlung anpassen zu lassen. Wenden Sie sich hierfür an Ihre zuständige Sachbearbeitung.

Um die Abrechnungen der letzten Jahre zu erhalten, nutzen Sie unsere Meine WGL-App oder wenden Sie sich an unser Service Center per E-Mail unter servicecenter@wgl-lev.de oder telefonisch unter 0214 384 43.

Ein eventuelles Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung wird automatisch mit der nächsten Mietzahlung verrechnet. Falls Sie uns kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, teilen Sie uns bitte Ihre aktuelle Bankverbindung mit, damit wir Ihnen das Guthaben zeitnah überweisen können. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Folgende Kosten sind unter anderem in den Nebenkosten enthalten: Grundsteuer, Wasserversorgung, Entwässerung, Müllentsorgung, Straßenreinigung, ggf. Hausreinigung, Pflege der Außenanlagen, Allgemeinstrom, Schornsteinreinigung, Sach- und Haftpflichtversicherung, Wartungskosten, Heizungskosten etc.

Beim Einzug in die Wohnung müssen einige Verträge selbstständig abgeschlossen werden, da diese nicht durch die WGL abgedeckt sind. Dazu zählen insbesondere der Strom- sowie der Internet- und Telefonvertrag, wobei die Wahl des Anbieters frei ist.

Zudem ist jede Wohnung bei der zuständigen Stelle für die Rundfunkgebühren (GEZ) anzumelden. Der Abschluss einer privaten Haftpflicht- und Hausratsversicherung ist zwar nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen. Außerdem muss der neue Wohnsitz innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt angemeldet werden. Die hierfür benötigte Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie von der WGL beim Vertragsabschluss.

Da die Betriebskosten anteilig nach der Wohnfläche berechnet werden, wirkt sich eine Änderung der Personenzahl im Haushalt grundsätzlich nicht auf die Höhe der Kosten aus. Eine Ausnahme bilden die Wasserkosten, da diese in der Regel verbrauchsabhängig sind und sich bei einer veränderten Personenzahl entsprechend erhöhen oder verringern können.

Genehmigungen

Für das Anbringen eines Sonnen- oder Sichtschutzes benötigen Sie die Zustimmung der WGL. Bitte senden Sie dazu eine Anfrage mit Angaben zum geplanten Anbringungsort, zur Befestigungsart sowie zum Aussehen des Schutzes an Ihre zuständige Objektbetreuung.

Bauliche Veränderungen, feste Installationen sowie die Errichtung eines Gartenhauses bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung der WGL. Ein Gartenhaus darf zudem nur auf zur alleinigen Nutzung überlassenen Grün- oder Rasenflächen errichtet werden.

Bitte senden Sie dazu einen Antrag auf bauliche Änderung mit Angaben zum geplanten Aufstellungsort und zum Aussehen des Gartenhauses an Ihre zuständige Sachbearbeitung Wohnungsverwaltung.

Die Aufnahme weiterer Personen als Untermieter ist nur mit vorheriger Zustimmung der WGL möglich. Diese wird erteilt, wenn keine berechtigten Interessen entgegenstehen und weder Belästigungen anderer Hausbewohnender noch eine Überbelegung oder sonstige Beeinträchtigungen der Wohnung zu erwarten sind.

Wenn Sie einen Untermieter aufnehmen möchten, senden Sie bitte das ausgefüllte Antragsformular an Ihre zuständige Sachbearbeitung Wohnungsverwaltung.

Ja. Für Um-, An- und Einbauten sowie Installationen, die das Mietobjekt wesentlich verändern, benötigen Sie die vorherige Zustimmung der WGL. Wenn Sie in Ihrer Wohnung eine bauliche Veränderung durchführen möchten, senden Sie bitte eine Antrag auf bauliche Veränderung mit den wesentlichen Details an Ihre zuständige Objektbetreuung.

Rund um die Kündigung

Eine ordentliche Kündigung können Sie bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ende des übernächsten Kalendermonats schriftlich einreichen. Die Kündigungsmöglichkeiten der WGL richten sich dabei nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen, von allen Vertragspartnern bzw. Mieterinnen und Mietern unterschrieben sein und an Ihre zuständige Sachbearbeitung Wohnungsverwaltung gesendet werden. Nutzen Sie gerne unser Kündigungsformular.

Wichtig!!! Eine Kündigung per E-Mail oder Fax ist nicht wirksam.

Bitte geben Sie die Wohnung und alle Nebenräume zum Auszug vollständig geräumt und besenrein zurück.

Sollten Sie Veränderungen vorgenommen oder Einbauten vom Vormieter übernommen haben, müssen diese beim Auszug entfernt und zum ursprünglichen Zustand  zurückgebaut sein – sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Damit alles reibungslos läuft, vereinbaren Sie bitte nach Erhalt der Kündigungsbestätigung einen Termin zur Erstbesichtigung mit Ihrer zuständigen Objektbetreuung.

In begründeten Ausnahmefällen kann die Kündigungsfrist verkürzt werden. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung Wohnungsverwaltung, ob dies in Ihrem Fall möglich ist.

Sie können einen Nachmieter vorschlagen. Bitte beachten Sie, dass dies nicht bedeutet, dass die vorgeschlagene Person die Wohnung erhält. Wir prüfen zunächst, ob möglicherweise bereits andere Interessenten für die Wohnung vorgemerkt sind.

Nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe aller Schlüssel rechnen wir die Kaution nach einer angemessenen Prüfungsfrist ab. Sofern ein Guthaben besteht, zahlen wir dieses an Sie aus.

Sollten bei der Wohnungsrückgabe Mängel festgestellt werden oder notwendige Reparaturen noch nicht durchgeführt sein, behalten wir die entsprechenden Kosten von der Kaution ein.

Nach der Bestätigung Ihrer Kündigung vereinbaren Sie bitte schnellstmöglich einen Termin zur Vorabnahme mit Ihrer zuständigen Objektbetreuung.

Bei diesem Termin wird gemeinsam besprochen, welche Schönheitsreparaturen vor Beendigung des Mietverhältnisses noch erforderlich sind und welche von Ihnen vorgenommenen Veränderungen zurückgebaut werden müssen.

Zum Kündigungstermin vereinbaren Sie bitte rechtzeitig einen Termin zur Wohnungsrückgabe. Dabei werden der Zustand der Wohnung und die Zählerstände gemeinsam protokolliert und alle Schlüssel vollständig übergeben.

Ja, der Nachmieter darf Einbauten oder Möbel übernehmen. Dafür sollte eine Liste geführt werden, die alle übernommenen Gegenstände enthält. Diese Liste muss vom Vormieter und vom Nachmieter unterschrieben und an die zuständige Sachbearbeitung Wohnungsverwaltung weitergeleitet werden.