
Wohnberechtigungsschein beantragen
Wenn Sie eine öffentlich geförderte Wohnung mieten möchten, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein – kurz WBS. Mit dem WBS weisen Sie nach, dass Ihr Einkommen die festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreitet.
Wer kann einen WBS beantragen?
Sie können einen WBS beantragen, wenn Ihr Haushaltseinkommen unter den geltenden Einkommensgrenzen liegt. Viele Kommunen stellen im Netz sogenannte WBS-Rechner zur Verfügung, auf denen Sie vorab unverbindlich prüfen können, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wo beantragen Sie den WBS?
Den Wohnberechtigungsschein beantragen Sie bei der Stadt Leverkusen.
Ein in Nordrhein-Westfalen ausgestellter WBS gilt landesweit in NRW. Wohnberechtigungsscheine aus anderen Bundesländern gelten in Nordrhein-Westfalen nicht. Ziehen Sie beispielsweise aus Hessen nach NRW, müssen Sie einen neuen WBS in Nordrhein-Westfalen beantragen.
Wie lange ist der WBS gültig?
Der Wohnberechtigungsschein gilt ab Ausstellungsdatum für ein Jahr. Innerhalb dieser Zeit muss die geförderte Wohnung bezogen werden.
Welche Informationen stehen im WBS?
Im Wohnberechtigungsschein werden unter anderem folgende Angaben festgehalten:
- Anzahl der Personen im Haushalt
- maximale Wohnungsgröße
- Gültigkeitsdauer
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Wohnberechtigungsschein sowie die Voraussetzungen und zuständigen Ansprechpartner finden Sie auf der Website der Stadt Leverkusen.
Mehr über den Wohnberechtigungsschein im Kommunalportal erfahren